Für bestimmte Massagen können Sie bei folgenden österreichischen Sozialversicherungen eine (teilweise) Rückerstattung erhalten. Eine ärztliche Überweisung ist erforderlich. Bitte beachten Sie die spezifischen Voraussetzungen Ihrer Krankenkasse.

LKUF (OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge)

  • Erstattung mit ärztlicher Überweisung
  • Gilt für gewerbliche Masseur:innen
  • Maximal 380 € pro Jahr oder maximal 38 € pro Massage

KFG (Kranken- und Unfallfürsorge für oö. Gemeinden)

  • Erstattung mit ärztlicher Überweisung
  • Gilt für gewerbliche Masseur:innen

SVS (Sozialversicherung der Selbständigen)

  • Erstattung mit ärztlicher Überweisung
  • Gilt für gewerbliche Masseur:innen
  • Wichtig: Bitte vorab eine Bewilligung einholen!

Wichtiger Hinweis

Diese Informationen sind unverbindlich und ohne Gewährleistung. Leistungen, Beträge und Voraussetzungen können sich jederzeit ändern. Bitte erkundigen Sie sich immer vorab bei Ihrer Krankenkasse über die aktuellen Bedingungen.